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Wahl der Seniorenvertreter

Im November werden die Seniorenvertreter neu gewählt. Über 60-jährige können sich bis August aufstellen lassen.

Wahl der Seniorenvertretung

Wahl der Seniorenvertretung

Der Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz sieht seit 2006 vor, dass ältere Menschen bei allen Themen in den Ausschüssen des Bezirks und des Abgeordnetenhauses mitreden dürfen. Dazu wählen die Bewohner und Bewohnerinnen (deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht Voraussetzung), die über 60 Jahre alt sind, eine bezirkliche und eine landesweite Seniorenvetretung. Die nächse Wahl ist im November 2016.

Aufgaben der bezirklichen Seniorenvertretung: Sie nutzen ihr Rederecht in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung, sie beraten andere Ältere (zum Beispiel durch Sprechstunden), sie vertreten die Interessen von Älteren (zum Beispiel durch Kampagnen). Außerdem können sie Vorschläge erarbeiten, wenn der Bezirk etwas beschließen möchte, was die Interessen von Älteren berührt. Sie halten Kontakt mit Einrichtungen, zum Beispiel mit Freizeitstätten.

Für die Wahl suchen die derzeitigen Seniorenvertreter noch Kandidaten, die sich ehrenamtlich für die Interessen der Älteren im Bezirk engagieren wollen. Pro Bezirk sollen mindestens 13 und maximal 17 Vertreter gewählt sein. Je mehr Kandidaten sich aufstellen lassen, desto spannender wird die Wahl.

Die derzeitige Seniorenvertretung trifft sich jeden dritten Dienstag im Monat im Rathausgebäude Tiergarten am Mathilde-Jacob-Platz 1 von 10 bis 12 Uhr. Bei den Treffen können Senioren und Seniorinnen die Arbeit der Vertretung kennen lernen.

Wer an einer Kandidatur interessiert ist, kann sich direkt beim Ehrenamtsbüro in der Müllerstraße 146 melden oder sich erst bei der Seniorenvertretung beraten lassen.

 

LINKS

Informationen der Seniorenvertretung in Mitte.

Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz BerlSenG.

05. April 2016