Ein klein wenig Mieterschutz kommt für den Soldiner Kiez
Milieuschutzgebiete sollen Mietern helfen. - Foto: Andrei Schnell
Am 19. Juni hat das Bezirksamt - das sind die fünf Stadträte in Mitte - beschlossen, für das Gebiet "Soldiner Straße" eine Erhaltungsverordnung nach §172 des Baugesetzbuches aufzustellen. Gemeint ist, dass es im Soldiner Kiez nun einen "Milieuschutz" gibt.
Inhalt der Schutzverordnung
Wichtigster Bestandteil eines Milieuschutzgebietes ist der Genehmigungsvorbehalt. Der Bezirk muss "Abriss, Modernisierung, Grundrissänderung oder Nutzungsänderung von Wohngebäuden" zustimmen - so die Webseite des Bezirksamt unter dem Stichwort Milieuschutz. Will ein Eigentümer modernisieren, so stellt er dazu einen Antrag. Dabei muss er auch die Miete offenlegen, die er nach der Baumaßnahme fordern will. Diese Miete muss vom Amt genehmigt werden.
Ebenfalls wichtiger Bestandteil ist die "zeitgemäße Ausstattung". Dahinter verbirgt sich, dass der Bezirk ausschließlich Modernisierungen genehmigt, die keine "Luxussanierung" sind. "Die Installation besonders aufwendiger Sanitär- und Heizungsanlagen, die Errichtung eines Zweitbades, Videogegensprechanlagen oder Ähnliches werden nicht genehmigt", steht auf der Webseite des Bezirksamts.
Bewertung
Der "Milieuschutz" ist kein soziales Instrument. Weil es rechtlich im Baugesetzbuch geregelt ist, greift es nur minimal in die Eigentumsrechte der Vermieter ein. Es verringert lediglich Auswüchse allzu gieriger Investoren. Auch in einem Kiez mit Erhaltungsverordnung steigen Mieten. Es gibt auch keine automatische Förderung für kommunale oder genossenschaftliche Vermieter in einem solchen Kiez. Dennoch ist es natürlich gut, nun im Soldiner Kiez wenigstens diesen geringen Schutz in einem von Vermietern beherrschten Wohnungsmarkt zu haben.
Das Milieuschutzgebiet
Das Gebiet für den Schutz ähnelt dem Gebiet des Quartiersmanagements, ist aber nicht zu einhundert Prozent gleich. Im Westen bildet die Drontheimer Straße die Grenze, im Osten die Grüntaler Straße. Im Süden ist an der Osloer Straße Schluss, im Norden bildet an vielen Stellen die Soldiner Straße den Abschluss. Jeder Bewohner sollte unbedingt die veröffentlichte Karte ansehen, denn es gibt zahlreiche Ecken und Kanten in der Festlegung des Gebiets.
Wissenswertes zum Milieuschutz
Der § 172 des Baugesetzbuches - die Möglichkeit zur Erhaltungssatzung - wurde 1976 eingeführt und 1987 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt (Urteil vom 26. Januar 1987, BvR 969/83). Es heißt im Baugesetz ausdrücklich, dass die "Zusammensetzung der Wohnbevölkerung" erhalten werden soll. Am Rande ist interessant, dass der Begriff "Milieuschutz" schon damals abwertend gemeint war, wie ein Artikel im Spiegel vom November 1978 belegt. Vielleicht trifft die Umschreibung "Giermietenstopp" besser, was eine Erhaltungsverordnung erreichen soll.
27. Juni 2018